Einen Parkausweis für Bewohner müssen Sie beantragen. Einen Anspruch auf einen Parkausweis für Bewohner hat, wer in dem Bereich mit Bewohnerparkbevorrechtigung meldebehördlich registriert ist und dort tatsächlich wohnt. Jeder Bewohner erhält nur einen Parkausweis für ein auf ihn zugelassenes oder nachweislich von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug.
Parkausweis für Anwohner
Straßenverkehrsbehörde Ihrer Stadt oder Gemeinde
In einigen Städten (z. B. Frankfurt am Main) kann der Ausweis formlos schriftlich oder per E-Mail beantragt werden, andere (z. B. Bad Homburg) sehen hierfür ein Formular vor. In Offenbach kann das Formular online ausgefüllt und verschickt werden.
In allen anderen Fällen sind vorzulegen:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Nutzungsbescheinigung, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind
- zusätzlich bei Vertretung durch einen Dritten:
Der Bewohnerparkausweis ist gebührenpflichtig. Der Gebührenrahmen bewegt sich von 10,20 Euro - 30,70 Euro pro Jahr. Auskünfte zur Gebührenhöhe erteilt die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde.
- § 45 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt); Anlage zu § 1 GebOSt, Gebühren-Nr. 265