Abfallberatung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Jeden Tag haben wir mit Müll zu tun. Und immer wieder kommt die Frage: Wohin damit?
    Darüber hinaus beschäftigt die Bürger auch immer wieder die Frage, wie sie durch Abfallvermeidung, getrennte Sammlung bestimmter Abfälle, Eigenkompostierung oder die Wahl anderer Abfallgefäße Gebühren sparen können.

    Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zur Information und Beratung zu allen Fragen ihrer Bürger zur Abfallentsorgung verpflichtet. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise bzw. die Zweckverbände, wenn diesen die Aufgabe übertragen worden ist. Mit Ihren Fragen können Sie sich dorthin wenden.

    Hinweis: Dort erhalten Sie auch Informationen zu Ausgabe, Rückgabe oder Umtausch von Abfallbehältern.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Eppstein

    Abfallentsorgung

     

    Restmülltonne

     

    Gefäßgröße:

     

    60 Liter Gefäß
    80 Liter Gefäß
    120 Liter Gefäß
    240 Liter Gefäß
    Vierzehntägige Leerung

     

    1.100 Liter Container Wöchentliche Leerung

     

    Papiertonne

     

    Die Gebühren schließen die Nutzung einer Papiertonne wahlweise in der Größe 120L, 240 L bzw. 1.100 L ein.
    Die Papiertonne wird einmal im Monat geleert.
    Nach Ostern und Weihnachten erfolgt außerhalb des üblichen Rhythmus eine zusätzliche Leerung.
    Es werden ausschließlich Restmüllgefäße geleert, die mit Transponder ausgestattet sind.
    Restmüllsäcke werden gebührenpflichtig im Bürgerbüro oder Rathaus I abgegeben.

     

    Tonnentausch

     

    Eine Änderung pro Jahr im Gefäßbestand ist gebührenfrei. Für jede weitere Änderung im Gefäßbestand, ausgenommen bei einem Austausch defekter Gefäße, wird von dem/der Gebührenpflichtigen eine Aufstell-/Einzugsgebühr erhoben. Laut Abfallsatzung dürfen nur Gefäße zurückgegeben werden, die geleert, gereinigt und von privaten Aufklebern befreit sind.

     

    Die Gebühren entnehmen Sie bitte der aktuellen Abfallsatzung.

     

    Warum wurde mein Abfallgefäß nicht geleert?

     

    Die Abfallgefäße sollten bereits morgens früh ab 7.00 Uhr zur Leerung bereit stehen.

     

    Die Abfallgefäße dürfen nicht zweckwidrig verwendet werden, insbesondere dürfen Sie nur soweit gefüllt werden, dass ihre Deckel sich gut schließen lassen. Einschlämmen und Einstampfen des Inhalts ist nicht gestattet.
    Die Deckel sind geschlossen zu halten.

     

    Muss ich überhaupt eine Restmülltonne aufstellen?

     

    Auf jedem anschlusspflichtigen Grundstück muss mindestens das kleinste zugelassene Gefäß für Restmüll vorgehalten werden.

     

    Die Grundgebühr pro Wohnung bzw. Gewerbebetrieb wird je angefangenem Monat erhoben.

     

    Warum muss ich eine Grundgebühr für Müll zahlen?

     

    Die Grundgebühr beinhaltet im Wesentlichen folgende Leistungen:
    Verwaltungskosten, betriebliche Nebenkosten, Sperrmüllentsorgung, Wertstoffhof und die Kosten der Grünabfallanlage.
    Die Grundgebühr ist pro Wohn- bzw. Gewerbeeinheit zu entrichten.

     

    Was gehört auf den Wertstoffhof?
    Auf den Wertstoffhof gehören alle wieder verwertbaren Wertstoffe.
    Haus-, Sperr- und Restmüll hat nichts auf dem Wertstoffhof verloren.

     

    Die nachstehend aufgeführten Wertstoffe werden –sortiert- in den angegebenen Mengen kostenlos angenommen. Alles was die angegebenen Mengen übersteigt kann leider nicht oder nur gegen Gebühr entgegengenommen werden. Sie haben hierfür sicher Verständnis, da der Wertstoffhof für alle da ist und nur über eine gewisse Kapazität verfügt.

     

    Bauschutt (max. pro täglicher Anlieferung 0,5 cbm)
    Mischschutt (max. pro täglicher Anlieferung 0,5 cbm)
    Bauabfälle (max. pro täglicher Anlieferung 0,5 cbm)
    Mischschrott (max. pro täglicher Anlieferung 0,5 cbm)
    Unbehandeltes Holz (max. pro täglicher Anlieferung 1 cbm)
    Behandeltes Holz (max. pro täglicher Anlieferung 1 cbm)
    Batterien, Akkus
    Korken
    Fenster und Türen (max. pro täglicher Anlieferung jeweils 3 Stück)
    Windeln
    Elektrokleingeräte
    Papier, Pappe, Kartonagen (max. pro täglicher Anlieferung 0,5 cbm)

     

    Gegen Gebühr wird entgegengenommen:

     

    Altreifen ohne Felge pro Stück 5,00 €

     

    Schadstoffmobil:

     

    Für alle privaten Haushalte. Die Termine entnehmen Sie bitte dem Abfallkalender.

     

    Wichtig: Sonderabfälle dürfen niemals – auch nicht am Sammelplatz – einfach abgestellt werden. Die Schadstoffe müssen immer dem Fachpersonal übergeben werden. Den Anweisungen des Fachpersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Sondermüll ist ein Gefahrengut und deshalb für alle gefährlich. Energiesparlampen sowie Medikamente gehören nicht in den Sondermüll.

     

    Grünabfallanlage

     

    Niederjosbach L 3026 Richtung B 455 Tel: ___________

     

    Die Öffnungszeiten entnehmen sie bitte dem Abfallkalender.

     

    Die Anlieferung ist nur für Eppsteiner Einwohner und nur für pflanzliche Abfälle aus privaten Grundstücken gestattet. Die max. Tagesanlieferung darf 4 cbm nicht übersteigen und ist kostenlos. Bei der Anlieferung von pflanzlichen Abfällen haben Sie die Möglichkeit, 300 l Kompostgut kostenlos entgegenzunehmen.
    Bitte für die Anlieferung keine gelben Säcke verwenden.

     

    Entsorgung von Elektrogeräten
    sowie Bildschirme und Monitore

     

    Große Elektrogeräte sowie Haushaltsgroßgeräte können bei der Firma Kilb zur Abholung angemeldet werden. Dort erfahren Sie auch den aktuellen Termin.
    Tel. Nr. Fa. Kilb: 06195/7005-11

     

    Elektrokleingeräte können auf dem Wertstoffhof abgegeben werden.
    Die Öffnungszeiten entnehmen sie bitte dem Abfallkalender

  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Eppstein

    Abfallsatzung mit Gebühren

  • Rechtsgrundlage


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende