Abfall: Sperrmüll

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Sperrmüll sind feste Abfälle, die wegen ihrer Größe oder ihres Gewichts nicht in die vorgeschriebenen Sammelbehälter gefüllt werden dürfen und die deshalb getrennt vom übrigen Hausmüll gesammelt und transportiert werden.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Eppstein

    Was gehört zum Sperrmüll?










    Zum Sperrmüll gehören nur aus Haushalten stammende sperrige Abfälle, die nicht in die Mülltonne passen – keine Haushaltsauflösungen – 

    aber gleichzeitig nicht mehr als ca. 1,20 m x 1,50 m x 2,00 m umfassen und gut von 2 Personen getragen werden können. Also Möbel 


    (Schränke ggf. demontiert, Betten, Matratzen usw.), Teppichböden, Sprungrahmen. 






    Zum Sperrmüll gehört nicht:










    ·   Kleinkram











    ·   Sanitäranlagen (Waschbecken, Toilettenschüsseln, etc.)







    ·   Kleinteile verpackt in Säcken









    ·   Kartons











    ·   Tapetenreste










    ·   Geschirr











    ·   Abfälle aus Umbaumaßnahmen (Türen, Fenster, Wandverkleidung etc.)






    ·   Elektrogeräte










    ·   Wertstoffe (Glas, Styropor, Kleider, etc.)








    ·   Autoreifen











    ·   Schadstoffe











    Bitte beachten Sie, nur wenn folgende Punkte umgesetzt werden, wird der Sperrmüll mitgenommen:




    Sämtliche Elektronik (Lampen, Kabel, etc.) muss aus dem Sperrmüll entfernt worden sein.





    Es dürfen pro Termin nicht mehr als 3 m³ Sperrmüll zur Abholung bereitgestellt werden.





    Elektronik im Sperrmüll:










    ·   Sämtliche Elektronik (Lampen, Kabel, Motoren, etc.) ist aus dem Sperrmüll auszubauen.   





    ·   Ist ein Ausbauen der Elektronik nicht möglich, muss das Objekt als Elektrogroßgerät für die Einsammlung der Elektrogeräte


        angemeldet werden (06195 7005 11/ -21).








    Bereitstellung des Sperrmülls:










    ·   Der Sperrmüll ist an den dafür vorgesehenen Einsammeltagen, frühestens einen Tag vorher und spätestens um 7.00 Uhr am 


         Einsammeltag, an den Grundstücken zur Einsammlung so bereitzustellen, dass sie ohne Aufwand aufgenommen werden  können.   

    ·   Es werden ausschließlich haushaltsübliche Abfälle entsorgt, die auch nach Zerkleinerung nicht in das Restmüllgefäß passen und  


        einzeln nicht mehr als 50 kg wiegen, wie Möbel, Matratzen, Teppiche und dergleichen. 





    ·   Entrümpelungen und allgemeine Haushaltsauflösungen werden nicht über die öffentliche Sperrmüllabfuhr entsorgt.



  • Rechtsgrundlage


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende