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Auf schriftlichen Antrag können betroffene Personen Auskünfte über die zu ihrer Person gespeicherten Daten sowie den Zweck und die Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung vom Landesamt für Verfassungsschutz Hessen erhalten.
Die Auskunft kann aber auch verweigert werden.
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn durch die Auskunftserteilung
Der Antrag muss folgende Angaben enthalten: Name, Vorname, Wohnort, Geburtsdatum, Geburtsort, eigenhändige Unterschrift.
Keine.