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Durch Unfall, Krankheit, Tod des Partners, Arbeitslosigkeit, fehlendes oder zu geringes Einkommen kann jeder in Not geraten. Dann kann er unter bestimmten Voraussetzungen Sozialhilfe erhalten. Die Sozialhilfe ist ein gesetzlich garantiertes Recht. Das gilt allerdings nur, wenn sich der Betroffene nicht selbst helfen kann und ihm auch kein anderer hilft. Dabei spielt es keine Rolle, wodurch er in Not geraten ist.
Sozialhilfe gibt es in verschiedenen Formen:
Gewährt wird die Sozialhilfe von örtlichen Trägern (Landkreise und Kreisfreien Städte) sowie dem überörtlichen Träger (Landeswohlfahrtsverband Hessen) der Sozialhilfe.
Die Sozialhilfe gliedert sich in 7 Unterbereiche. Nähere Informationen finden sie unter folgenden Stichworten.
In der Stadtverwaltung Eppstein werden die entsprechenden Anträge entgegengenommen.
Rat- und Hilfesuchende können sich unmittelbar an das Sozialamt ihres Wohnortes oder des Landkreises wenden.