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Diese Bescheide beinhalten die Festsetzung der Grundbesitzabgaben (Grundsteuer, Abfallgebühren, Frisch- und Schmutzwasser sowie Oberflächenwasser) für das Jahr 2025 sowie die Frisch- und Schmutzwasserabrechnung für das vergangene Jahr 2024.
Die erste Quartalsfälligkeit ist somit erst im April 2025.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.