Burgstraße: Stadt vollstreckt und lässt Baustelle räumen


Eine entsprechende Abrissgenehmigung lag vor und auch die erforderliche Straßensperrung wurde genehmigt. Bis Weihnachten 2021 sollten die Arbeiten beendet sein. Bis zu diesem Zeitpunkt wurde auch die Straßensperrung zeitlich beschränkt.

Da die Arbeiten vor Weihnachten nicht beendet werden konnten, wurde vorgegeben, die Abrissarbeiten in der ersten Kalenderwoche 2022 wiederaufzunehmen. Die Arbeiten wurden ab dem 6. Januar fortgesetzt. In der dritten Kalenderwoche war auf der Baustelle keine Bautätigkeit mehr festzustellen.

Nach erfolglos geführten Gesprächen drohte die Stadt die Ersatzvornahme an und erließ einen entsprechenden Verwaltungsakt, dessen sofortige Vollziehbarkeit angeordnet wurde.

Da die hierin gesetzte Frist zum Räumen der Baustelle und zur Freigabe der Straße nicht eingehalten wurde, kam es zur Festsetzung und schließlich zur Vollstreckung des Verwaltungsaktes. Die Straße ist wieder befahrbar. Die Kosten hat der Verursacher zu tragen.