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Klimaschutz fängt vor Ort an, die Kommunen haben eine Vorbildfunktion“, so Bürgermeister Alexander Simon. Ohne eine personelle Unterstützung werde es jedoch nicht gehen, so der Verwaltungschef. Im Herbst habe man deshalb die ersten Vorbereitungen für die Antragstellung auf finanzielle Unterstützung für die Schaffung der Stelle eines Klimaschutzmanagers bzw. einer Klimaschutzmanagerin getroffen.
Auch nach dem Haushaltsplan, der im Dezember von den Stadtverordneten beschlossen wurde, ist geplant, eine Klimaschutzmanagerin oder einen Klimaschutzmanager einzustellen. Die Einstellung erfolgt nur aufgrund einer entsprechenden finanziellen Förderung. Hierzu wurde ein Antrag nach der vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit erlassenen Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld „Kommunalrichtlinie“ noch im Jahr 2021 gestellt. Beantragt wurde eine Klimaschutzmanagerin bzw. ein Klimaschutzmanager für Klimaschutzkonzepte und Klimaschutzmanagement.
Die Klimaschutzkonzepte müssen kurz-, mittel- und langfristige Ziele und Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen aufzeigen und somit auf lokaler Ebene zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele beitragen. Sie müssen unter Einbeziehung aller relevanten Akteure erstellt werden sowie eine Energie- und Treibhausgasbilanz, eine Potenzialanalyse, Minderungsziele, einen Maßnahmenkatalog und eine Empfehlung für ein geeignetes Instrument zum Controlling und Management enthalten. Der Bewilligungszeitraum des Erstvorhabens beträgt in der Regel maximal 24 Monate. Eine Förderung ist bis zu 100 Prozent der Kosten möglich. Innerhalb des Bewilligungszeitraums ist mindestens eine der im geförderten Klimaschutzkonzept vorgeschlagenen Maßnahmen umzusetzen. Eine weitere Förderung kann für Anschlussvorhaben beantragt werden. Der Bewilligungszeitraum beträgt hier maximal 36 weitere Monate.
Nach Bewilligung ist eine Vollzeitstelle mit 39 Stunden pro Woche befristet für den Zeitraum von zwei Jahren auszuschreiben. Als Aufgaben sind vorgesehen: Identifizierung von Klimaschutzmaßnahmen und Abschätzung des damit verbundenen Potentials, Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes und dessen Umsetzung unter Berücksichtigung der lokalen Gegebenheiten, Beteiligung relevanter Akteure, Zusammenarbeit und fachliche Beratung in Energiefragen, Umsetzung der Maßnahmen und Nutzung erneuerbarer Energien, z.B. Energiemanagement in den kommunalen Liegenschaften, Vernetzung mit Klimaschutzmanagern und weitern relevanten Akteuren, Prüfung, Beantragung und Abwicklung von Fördermöglichkeiten, Projektdokumentation, Fördermittelabruf und Kontakt mit dem Fördermittelgeber, projektbezogene Öffentlichkeitsarbeit, Durchführung von Informationsveranstaltungen zu Energiethemen sowie die Erhebung und Auswertung klimaschutzrelevanter Daten.