Gewerbe- und Industriegebiet Eppstein West ist kein Lkw-Parkplatz


Diese Anregung gaben Anwohner aus dem benachbarten Mischgebiet und es kamen auch Hinweise von Gewerbetreibenden aus Bremthal. Die Straße und das Gebiet werden wegen der Nähe zur Bundesautobahn 3 auch gerne von Lkw-Fahrern als Ruhe- und/oder Schlafplatz genutzt. Zwar gibt es einen nahegelegenen Rastplatz in Medenbach, jedoch sind dessen Plätze auch nach einem erfolgten Ausbau weiterhin beschränkt.

Durch das verbotswidrige Parken im Gebiet in Bremthal kam und kommt es wiederholt zu Belastungen: Parkplätze werden für einen längeren Zeitraum nicht anderweitig nutzbar. Hier kann es zu Konflikten mit Anlieferungen der im Gebiet beheimateten Betriebe kommen, wenn Einfahrten zugestellt werden oder die Kurvenradien derart eingeengt werden, dass es zu Behinderungen kommt.

Es liegen auch Beschwerden über Lärmbelastung vor, denn gelegentlich wird nachts der Motor des Lkw laufen gelassen, um diesen zu heizen oder zu kühlen. Es wurden auch bereits komplette Kühlwagen dort abgestellt, deren Motor die komplette Nacht durchlief. In der Folge kann es auch zu Verunreinigungen der Umgebung durch Abfall. Der Toilettengang wird gelegentlich am Seitenstreifen oder im angrenzenden Wald, durch den Wanderwege verlaufen, verrichtet. Dies wurde bereits mehrfach als Beschwerde bei der Stadt Eppstein vorgetragen.

Es kommt vor, dass die verbotswidrig abgestellten Lkw Teile des Gehweges oder des Randstreifens benutzen. Dies kann Setzungen zur Folge haben, deren Beseitigung nur mit einem Kostenaufwand möglich ist. Nach bereits existierender Rechtslage ist es verboten, dass Lkws dort parken. Das Parken außerhalb der markierten Flächen ist allgemein untersagt und innerhalb der markierten Flächen ist wegen der Unterteilung nur das Parken von Pkw erlaubt. Dies wurde und wird im Rahmen der personellen Möglichkeiten durch den Fachbereich Sicherheit & Ordnung kontrolliert und Verstöße wurden und werden auch geahndet.

Künftig wird das Einfahren in die Straße für Lkw ohne konkreten Anlass komplett untersagt. Mit dem Verkehrszeichen 253 gilt fortan ein Verbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen, einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen sind Pkw und Kraftomnibusse. Durch das Zusatzzeichen „Lieferverkehr frei“ wird ein Befahren für jene Lkw gestattet, die die im Gebiet angesiedelten Unternehmen beliefern oder Waren abholen. Einschränkungen für im Gebiet angesiedelte Firmen wird es daher nicht gegeben.