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Für Bezieher vorgezogener Altersrenten zahlen die Pflegekassen bei ausgeübter Pflege Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung. Mit dem Erreichen der regulären Altersgrenze erhöht sich dadurch die Rente. Gleichzeitig endet die Beitragszahlung der Pflegekasse, wenn die Altersrente dann als sogenannte Vollrente bezogen wird.
Die deutsche Rentenversicherung weist darauf hin, dass weiterhin Beitragszahlungen der Pflegekassen erfolgen können, wenn die Altersrente als Teilrente – zwischen 10 und 99,99 Prozent der Vollrente – gezahlt wird. Der Bezug einer Teilrente in Höhe von 99,99 Prozent der Vollrente ist hierfür schon ausreichend. Die Altersrente erhöht sich durch die von der Pflegekasse gezahlten Beiträge jeweils zum 1. Juli des Folgejahres. Nach Beendigung der Pflegetätigkeit kann jederzeit wieder eine Vollrente bezogen werden.
Soll auf Teilrente umgestellt werden, ist eine Antragstellung bei der deutschen Rentenversicherung erforderlich. Das bedeutet, dass zeitweise auf einen Teil der Rente verzichtet wird. Es reicht ein Verzicht von 0,01 Prozent der Altersrente, um wieder einen Anspruch auf Beitragszahlung zu haben, zum Beispiel als Pflegeperson. Die Deutsche Rentenversicherung lässt seit Februar 2023 diese sehr kleine Verringerung gelten.
Nachdem der Antrag gestellt und ein Bescheid erstellt wurde, nimmt man Kontakt mit der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person auf und informieren diese darüber, dass man als Pflegeperson im Teilrentenbezug ist. Dazu schickt man der Pflegekasse am besten den Bescheid der Rentenversicherung über die Umstellung auf eine Teilrente mit.
Zum 1. Juli des Folgejahres erhält man die erhöhte Rente. Verzichtet man ein weiteres Jahr auf einen Teil der Rente, erhöht sich die Rente im Folgejahr nochmals.
Eine Teilrente kann Auswirkungen auf eine Betriebsrente oder Zusatzversorgung haben. Wir empfehlen daher, sich beim entsprechenden Träger beraten zu lassen.
Die Stadt Eppstein bietet Hilfe in Rentenangelegenheiten an.
Für Beratung und Hilfestellung bei Rentenanträgen steht nach telefonischer Terminvereinbarung Beate Langer-Wedekind unter (06198) 305 – 139 hilfreich zur Seite. Auch online kann ein Termin gebucht werden. Dies gilt ebenso für Fragen zur Kontenklärung um einen aktuellen Versicherungsverlauf zu ermitteln, sowie für weitere Themen.