Integrations-Kommission - Wer möchte mitarbeiten?


Ihren Rückzug aus dem ehrenamtlichen Gremium hat Frau Nivea Schmidt erklärt. „Für das bisherige Mitwirken bedanken wir uns sehr herzlich und wünschen für die Zukunft alles Gute“, so Erste Stadträtin und Vorsitzende der Integrations-Kommission Eppstein Sabine Bergold. Die Einrichtung einer Integrations-Kommission schreibt die Hessische Gemeindeordnung durch eine Neufassung vom 16.05.2020 vor.

Das Interesse der Bürgerschaft wird nun erneut abgefragt. Interessierte Eppsteinerinnen und Eppsteiner können sich bis zum 15. Juni 2022 bei Erster Stadträtin Sabine Bergold per E-Mail (sabine.bergold@eppstein.de) melden. Im Hinblick auf die Wählbarkeit gilt § 86 Absatz 3 und Absatz 4 der Hessischen Gemeindeordnung entsprechend. Für eine Mitarbeit in der Integrations-Kommission als sachkundiger Einwohner müssen daher folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Mindestalter von 18 Jahren, Hauptwohnsitz in Eppstein seit mindestens drei Monaten, wahlberechtigter ausländischer Einwohner oder wahlberechtigter deutscher Einwohner im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, der/die diese Rechtsstellung als ausländischer Einwohner im Inland erworben hat oder zugleich eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzet.

Was ist die Integrations-Kommission?

Entsprechend der Regelung des § 84 Absatz 1 Satz 1 Halbsatz 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) ist in Gemeinden mit mehr als 1.000 gemeldeten ausländischen Einwohnern ein Ausländerbeirat einzurichten. Die Ausländerbeiratswahlen haben in Hessen zusammen mit den Kommunalwahlen im März 2021 stattgefunden. In Eppstein leben mehr als 1.000 gemeldete ausländische Einwohner. Auf die Bekanntmachung zur Einreichen von Wahlvorschlägen für die Wahl zum Ausländerbeirat in Eppstein hatte es keine Rückmeldungen gegeben, weshalb keine Wahlhandlung vorzunehmen war. Da es auch in der Vergangenheit keine Wahlvorschläge gegeben hatte, wurde in Eppstein ein solcher Beirat bisher nicht eingerichtet.


Aufgaben der Integrations-Kommission

Die Integrations-Kommission übernimmt die gleichen Aufgaben, die auch ein Ausländerbeirat übernimmt. Die Kommission vertritt die Interessen der ausländischen Einwohner der Stadt. Sie berät die Organe der Stadt in allen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner betreffen. Der Magistrat hat die Integrations-Kommission rechtzeitig über alle Angelegenheiten zu unterrichten, deren Kenntnis zur Erledigung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Die Integrations-Kommission hat ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner betreffen. Die Kommission ist in allen wichtigen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner betreffen, zu hören. Stadtverordnetenversammlung und Magistrat können, Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung müssen in ihren Sitzungen den Ausländerbeirat zu den Tagesordnungspunkten hören, die Interessen der ausländischen Einwohner berühren. In allen wichtigen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner betreffen, kann die Integrations-Kommission Anträge an die Stadtverordnetenversammlung richten. Im Hinblick auf die Wählbarkeit gilt § 86 Absatz 3 und Absatz 4 entsprechend. Für eine Mitarbeit in der Integrations-Kommission als sachkundiger Einwohner müssen daher folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Mindestalter von 18 Jahren, Hauptwohnsitz in Eppstein seit mindestens drei Monaten, wahlberechtigter ausländischer Einwohner oder deutscher Einwohner im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, der/die diese Rechtsstellung als ausländischer Einwohner im Inland erworben hat oder zugleich eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzet.