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Der Magistrat hatte hierzu Neufassungen der Hauptsatzung, der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und die Ausschüsse und der Geschäftsordnung für die Ortsbeiräte entworfen und zur Beratung und Beschlussfassung dem zuständigen Ausschuss vorgelegt, wo es weitere Ergänzungen gab. Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 1. Juli alle drei Regelwerke neu beschlossen.
„Bahnbrechende Änderungen sind nicht vorgesehen“, heißt es aus dem Rathaus, dennoch waren die teilweise über 15 Jahre alten Regelungen zu überarbeiten.
„Wir sind viel digitaler unterwegs als noch vor wenigen Jahren,“ so Bürgermeister Alexander Simon und Erste Stadträtin Sabine Bergold. Die Sitzungsprotokolle mussten aber bisher laut Geschäftsordnung noch im Rathaus zur Einsichtnahme der Mandatsträger für eine Woche ausgelegt werden. Dies mache natürlich im Hinblick auf ein digitales Rat- und Bürgerinformationssystem keinen Sinn mehr.
Geändert wurde, dass es bei offiziellen Bekanntmachungen ausreichend sein soll, dass diese digital auf der Internetseite der Stadt veröffentlicht wird. In diesem Zusammenhang muss aber ein Hinweis im bisherigen Bekanntmachungsorgan, der Eppsteiner Zeitung, erfolgen. Dies gilt nur für Fälle, in denen keine besondere Bekanntmachung gesetzlich vorgeschrieben ist.
Bebauungspläne sind deshalb davon ausgenommen: hier erfolgt die Bekanntmachung weiterhin in der üblichen Weise.
Anstelle eines Ausländerbeirates wird eine Integrations-Kommission als Gremium festgelegt und in den Statuten der Stadt Eppstein verankert. Die Verwaltung bedankte sich für die konstruktive und zielführende Beratung bei den Mandatsträgern.
In den hier beigefügten Dateien sind die Veränderungen gekennzeichnet. Dabei stellen rote Markierungen die bisherigen Regelungen und die grünen Markierungen die neuen Regelungen dar.