Jetzt Förderung für Mini-Solarmodule erhalten


Gegenstand der Förderung ist die Installation von neuen steckbaren Stromerzeugungsgeräten (sogenannte Balkonmodule oder Stecker-Solar-Geräte).

Hier geht es zur Richtlinie.

Der Main-Taunus-Kreis gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie Fördermittel für die Neuanschaffung von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Zweck der Förderung ist der Ausbau erneuerbarer Energien im Kreisgebiet. Hiermit wird ein entscheidender Beitrag zur Reduzierung der CO2- Emissionen im Main-Taunus-Kreis geleistet. Weiterhin sollen von der Förderung nicht nur Personen mit Wohneigentum, sondern auch Personen die zur Miete leben, profitieren. 

Es soll damit ein lokaler Beitrag zum Klimaschutz und zur Verringerung von Treibhausgasemissionen geleistet werden. Für die Förderung stehen Gesamtmittel in Höhe von 20.000 Euro zur Verfügung. Über die Förderanträge wird auf der Grundlage dieser Richtlinie und im Rahmen der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel entschieden. Eine Förderung erfolgt nur, sofern keine zusätzliche Drittförderung in Anspruch genommen wird und auch künftig nicht erfolgt (Förderung / Finanzierung durch die KfW ausgenommen).