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Wer aus Niederjosbach herausfahren möchten, kann die ausschließlich aus der Eppsteiner Straße (von Haus Nummer 39 bis 71) und über die Gartenstraße und Bezirksstraße bis am Hopfenstück. Gleiches gilt für die Einfahrt von Anwohnern der genannten Straßen von der B 455 kommend.
Aufgrund eines geänderten Sicherheitskonzeptes ist das Parken auf der Zugstrecke in der Obergasse, Zeilring, Kreuzheck, Eppsteiner Straße, Hollergewann und Schulstraße nicht gestattet. Die Stadt Eppstein bittet dringend um Einhaltung des Parkverbotes, da es bei Zuwiderhandlung zu Abschleppmaßnahmen kommen wird.