Konzept Altstadt Eppstein 2025


Dieser Verkehrsentwicklungsplan kann hier abgerufen werden:

Mit diesen Erkenntnissen wurde des Konzept Altstadt Eppstein 2025 erarbeitet. Enthalten ist hier ein Konzept für die künftige Nutzung der bestehenden Parkplätze im Bereich der Altstadt sowie ein Vorschlag zur Erweiterung des verkehrsberuhigten Bereichs. Dieses Konzept kann hier abgerufen werden: 

Ausgangslage
In der Gesamtstadt leben in den fünf Stadtteilen rund 13.800 Einwohnerinnen und Einwohner, in Eppstein leben etwa 2.550 Menschen. Die Altstadt bildet einen Teil hiervon. Verkehrstechnisch ist diese beansprucht. Prägend ist Burg Eppstein, die sich inmitten des Stadtkerns befindet. Nach der Verleihung der Stadtrechte im Jahr 1318 wurde die seinerzeit aus 25 Wohnhäusern bestehende Stadt erweitert und städtisch befestigt. Sie ist historisch gewachsen. Es herrschte eine „beträchtliche Enge“ in der Stadt, die bis heute fortwirkt. Bis zur Inbetriebnahme der Bundesstraße 455 war die Burgstraße die einzige Durchgangsstraße. In der Gegenwart führt die romantische Enge der Altstadt zu großen Herausforderungen. Mit dem erstellten Verkehrsentwicklungsplan werden Optionen und Verbesserungsmöglichkeiten herausgearbeitet und aufgezeigt. Der Plan wurde sehr ausführlich in der gemeinsamen Sitzung des Ortsbeirates Eppstein und des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt am 04.07.2024 öffentlich vorgestellt und beraten. Der Plan konnte aufgrund der erfolgreichen Bewerbung der Stadt Eppstein beim Förderprogramm des Landes Hessen „Zukunft Innenstadt“ und der Beschlussfassungen des Ortsbeirates Eppstein, des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt und der Stadtverordnetenversammlung mit Fördergeldern erarbeitet werden.

Ehrenamtsinitiative „Eppstein lebt!“: Lob und Dank
Für die Unterstützung, Begleitung und Beratung der Ehrenamtsinitiative „Eppstein lebt!“ wird ein großer Dank ausgesprochen. Die Zukunft und die Ausrichtung der Altstadt beschäftigt nicht nur die politischen Gremien der Stadt, sondern ist allen Einwohnerinnen und Einwohnern sowie für die Gewerbetreibenden ein wichtiges Anliegen. Der Verein Industrie Handel und Handwerk (IHH) ist aus einer Initiative in der Altstadt ansässiger Gewerbetreibender vor rund 40 Jahren entstanden und dies war u.a. die Geburtsstunde des Eppsteiner Weihnachtsmarktes. Vor wenigen Jahren hat sich die Initiative „Eppstein lebt!“ gegründet und bereits in den Jahren zuvor hatte sich die Gruppe Lokale Agenda 21 um die Altstadt bemüht. In der Initiative „Eppstein lebt!“ selbst und in mehreren Arbeitsgruppen wurden und werden gute Ideen und Zukunftskonzepte in ehrenamtlichem Engagement entwickelt. Die Ehrenamtsinitiative „Eppstein lebt!“ hat sich beim Verkehrsentwicklungsplan eingebracht und mit einer Stellungnahme zu Wort gemeldet. Für die Unterstützung, Begleitung und Beratung der Ehrenamtsinitiative „Eppstein lebt!“ wird ein großer Dank ausgesprochen, ebenso für die Stellungnahme zum Verkehrsentwicklungsplan.

Einladung zur Bürgerversammlung am 21. Januar 2025
Die Einwohnerinnen und Einwohner sowie die Gewerbetreibenden in der Altstadt interessieren sich mit großem Interesse für die Belange des fließenden und ruhenden Verkehrs. Bürgerbeteiligungsprozesse sind ein wichtiges Instrument der Partizipation und in der Burgstadt Eppstein wurden bereits Projekte der Stadtentwicklung gemeinsam mit Einwohnerinnen und Einwohnern besprochen und umgesetzt. Deshalb ist auch für das Konzept „Altstadt Eppstein 2025“ ein öffentlicher Beteiligungsprozess vorgesehen. Öffentliche Versammlung am:
Dienstag, 21. Januar 2025, um 19:00 Uhr im Bürgersaal im Bürgerhaus Eppstein, Rossertstraße 21a. 

Neue Angebote auf den 167 Parkplätzen
Es sind folgende Maßnahmen vorgesehen: Überarbeitung und Vereinheitlichung des Stellplatzangebotes mit Einführung von 30-minütigen Kurzzeitparkplätzen, Neuausrichtung von 2-Stunden-Parkplätzen und Angebotssteigerung bei zeitlich unbegrenzten Parkplätzen sowie Verlegung des Behindertenparkplatzes vom Gottfriedplatz auf den Wernerplatz.

Aktuell gibt es in der Altstadt und im Nahbereich unterschiedliche zeitliche Begrenzungen des Stellplatzangebotes im öffentlichen Bereich. Es gibt Stellplätze mit max. 1 Stunde, max. 2 Stunden, max. 4 Stunden und max. 8 Stunden Parkdauer sowie Stellplätze, bei denen das Parken zeitlich unbegrenzt möglich ist. Grundsätzlich ist festzustellen, dass es einen Überhang an privaten Pkw im Bereich der Eppsteiner Altstadt gibt, der nicht durch die Stellplätze und Garagen auf den eigenen privaten Grundstücken gedeckt werden kann. Auch die Untersuchungen zum Verkehrsentwicklungsplan zeigen dies auf. Der Überhang und damit Bedarf liegt bei mindestens 83 Stellplätzen. Aktuell werden in der Altstadt und im Nahbereich 45 Stellplätze ohne zeitliche Begrenzung angeboten. Vorgeschlagen wird, die bestehenden fünf unterschiedlichen Park-Zeitzonen (max. 1 Stunde, max. 2 Stunden, max. 4 Stunden, max. 8 Stunden und zeitlich nicht begrenztes Parken) auf drei Park-Zeitzonen zu verringern, nämlich: max. 30 Minuten, max. 2 Stunden und zeitlich nicht begrenztes Parken. Durch das Schaffen von Kurzzeitparkplätzen von 30 Minuten kann dieser im Kernbereich der Altstadt liegende Bereich zum Einkaufen in den Geschäften genutzt werden. Hier werden jeweils vier Stellplätze am Gottfriedplatz und am Wernerplatz angeboten. Der Behindertenparkplatz auf dem Gottfriedplatz wird in diesem Zusammenhang auf den Wernerplatz verlegt. Der Behindertenparkplatz steht dann auch zu Zeiten des Wochenmarktes zur Verfügung. Zwei weitere 30-Minuten-Parkplätze werden in der Burgstraße in Höhe des Pfarrhauses angeboten. Neben diesen 10 Stellplätzen mit 30-minütiger Parkbeschränkung soll es acht Stellplätze mit einer zulässigen Parkdauer von zwei Stunden geben. Dies sollen vier Stellplätze neben der Talkirche und vier von zehn Stellplätzen am Alten Friedhof sein. Die Zeitbeschränkung gilt jeden Tag von 8 bis 18 Uhr. In der Zeit von 18 bis 8 Uhr gilt eine Zeitbeschränkung von 4 Stunden. So ist gewährleistet, dass diese Plätze in den Abendstunden über einen längeren Zeitraum genutzt werden können. Ein Parken die ganze Nacht über soll aber nicht möglich sein. Alle übrigen Stellplätze werden ohne zeitliche Beschränkung ausgestaltet. Dies sind 149 Stellplätze. Alle Stellplätze werden so ausgestaltet, dass hier nur ein Parken mit Pkw zulässig ist. 

 Bestand:


Vorschlag:


Erweiterung des bestehenden Verkehrsberuhigten Bereichs
Aktuell gibt es in der Altstadt bereits einen verkehrsberuhigten Bereich. Dieser ist über die gesamte Hintergasse eingerichtet. Durchgangsverkehre sind hiervor nicht betroffen. Der verkehrsberuhigte Bereich soll erweitert werden und zwar im Kernbereich der Altstadt. Der verkehrsberuhigte Bereich umfasst künftig neben der Hintergasse auch die westliche Burgstraße ab der Poststraße bis ca. Rosserstraße 11 und die östliche Burgstraße bis ca. Gausnummer 75, Kreuzung Untergasse mit Gottfriedplatz, Wernerplatz sowie die Untergasse. Der exakte Beginn des Bereichs ist verwaltungsseitig vor Ort festzulegen. Gegebenenfalls ist der oben beschriebene Bereich nach Norden (Rossertstraße) sowie nach Westen und nach Osten (Burgstraße) zu erweitern. Es kommt insoweit entscheidungserheblich auf einen geeigneten Standort zum Anbringen der Beschilderung an. Der mögliche Erweiterungsbereich (Suchbereich für die Schilder) ist optisch durch die gestrichelte Line (Punkt) dargestellt. Zur Verringerung der Durchfahrtsgeschwindigkeit sind in der Burgstraße in Höhe des Wernerplatzes an geeigneten Stellen Blumenkästen im Fahrbahnbereich in versetzter Lage aufzustellen. Eine Behinderung für Rettungsfahrzeuge darf nicht eintreten. Der Bereich dient der Verkehrsberuhigung in geschlossenen Ortschaften. Auf den Verkehrsflächen gelten folgende Verhaltensregeln: Fahrzeuge müssen mit Schrittgeschwindigkeit bewegt werden, Fußverkehr darf nicht durch den Fahrzeugverkehr gefährdet oder behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrzeugverkehr warten. Der Fußverkehr darf den Fahrzeugverkehr nicht unnötig behindern. Fahrzeuge müssen innerhalb gekennzeichneter Flächen geparkt werden. Ausgenommen ist davon das Ein- und Aussteigen sowie das zeitlich eng beschränkte Be- und Entladen. Der Fußverkehr darf die ganze Straßenbreite benutzen. Auch Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer haben sich an die Schrittgeschwindigkeit zu halten. Spielende Kinder sind überall erlaubt.

Bestand:


Vorschlag:


Die Maßnahmen, die zur Umsetzung kommen, werden zunächst auf Probe eingeführt und sollen nach einem angemessenen Zeitraum einer Evaluierung und erneuten Prüfung unterzogen werden.