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Aktuell ist diese auf 30 Stundenkilometer festgesetzt. In einem kleinen Teilstück der Gimbacher Straße (Nähe Kaisertempel) existiert bereits eine Höchstgeschwindigkeit von 20 Stundenkilometern. Fortan soll die zulässige Höchstgeschwindigkeit in den beiden Straßen insgesamt 20 Stundenkilometer betragen.
Dies hat Bürgermeister Alexander Simon kürzlich im Magistrat mitgeteilt. Zuvor hatte es eine Begehung mit dem Fachbereich Sicherheit & Ordnung gegeben. Die Umsetzung erfolgt in den nächsten Monaten.
Mit der Verringerung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit sollen vor allem Fußgänger weiter geschützt werden. Die Verringerung der Geschwindigkeit gilt für alle Verkehrsteilnehmer, ausdrücklich auch für Fahrradfahrer.
Die Gimbacher Straße ist im ersten Abschnitt saniert worden. Es war Wunsch der Anliegerinnen und Anlieger, hier die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 auf 20 Stundenkilometer herabzusetzen. „Dies dient der Verringerung der Konflikte zwischen den unterschiedlichen Straßennutzern“, so der Bürgermeister im Hinblick auf die beengte Fläche und die häufige Nutzung durch Fahrradfahrer, aber auch motorisierte Verkehrsteilnehmer und Fußgänger.