Neue Kleidercontainer und Second-Hand-Empfehlung


Demnach werden alle Altkleidercontainer im Kreisgebiet ausgetauscht. In diesem Zusammenhang kann es vorkommen, dass ein Standort über einen gewissen Zeitraum nicht angeboten werden kann. Ab dem Jahr 2025 gilt eine neue EU-Verordnung. Anders als gelegentliche dargestellt, bedeutet diese neue Regelung jedoch nicht, dass es verboten ist, seine verschlissenenen Kleidungsstücke in den Restmüll zu werfen. Das ist weiterhin möglich. Es wird aber nicht mehr empfohlen, denn was im Restmüll landet, wird nur verbrannt und nicht etwa recycelt.

Die Stadt Eppstein bittet in diesem Zusammenhang, zu überlegen, ob eine Second-Hand-Nutzung des nicht mehr benötigten Kleidungsstücks in Frage kommt. Auch im Stadtgebiet gibt es Second-Hand-Läden, so z.B. den Laden des Deutschen Roten Kreuzes in der Burgstraße.