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Die Einschalteten der Beleuchtung wurden längst reduziert. Die Intensität der Burgbeleuchtung wurde bereits auf 10 Prozent verringert.
Jetzt gilt neue Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen. Ab dem 1. September ist die Beleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern von außen mit Ausnahme von Sicherheits- und Notbeleuchtung von der Bundesregierung untersagt.
Hiervon ausgenommen sind kurzzeitige Beleuchtungen bei Kulturveranstaltungen und Volksfesten. Burg Eppstein, Kaisertempel Eppstein, Neufvilleturm Eppstein, das Empfangsgebäude am Stadtbahnhof Eppstein sowie das Ochsenauge unterhalb des Bergparks Villa Anna und die Talkirche Eppstein werden deshalb ab September nicht mehr angestrahlt.
Die Beleuchtung Bogenstützwand am Stadtbahnhof kann aus verkehrssicherungsrechtlichen Gründen nicht ausgeschaltet werden, weil dort ein Fußweg entlangläuft und dieser Bereich dann zu dunkel wäre.