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Eindeutige Antwort: Aber natürlich. Die Reiter stehen in der Verantwortung, diese Verunreinigungen zu beseitigen. Da gibt es grundsätzlich keine Unterschiede zwischen Reitern und z.B. Hundehaltern. Immer wieder gibt es Beschwerden über solche Verunreinigungen im Stadtgebiet, manchmal mitten auf der Straße, manchmal auf dem Bürgersteig oder auf innerstädtischen Wegen.
Die Verpflichtung zur Beseitigung ergibt sich aus Rechtsvorschriften. Zum einen ist in § 32 Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt, dass auf öffentlichen Straßen Verschmutzungen verboten und gegebenenfalls unverzüglich zu beseitigen sind. Dazu zählt nach der einschlägigen Verwaltungsvorschrift ausdrücklich auch Viehkot. Ein Verstoß gegen § 32 StVO stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Der Verursacher sollte sich auch vor Augen halten, dass Viehkot auf der Straße für die anderen Verkehrsteilnehmer durchaus gefährlich sein kann und im Falle von Unfällen Haftungsansprüche auf ihn zukommen könnten. Zum anderen ist auch verwaltungsrechtlich geregelt, dass durch Tiere verursachte Verunreinigungen unverzüglich und schadlos zu beseitigen sind. Im Übrigen sei dies eigentliche Ehrensache.
Darauf weist jetzt die Stadtverwaltung hin, um das gemeinsame Miteinander auf öffentlichen Straßen möglichst stressfrei zu gewährleisten. Die Reiterinnen und Reiter werden gebeten, hier achtsam zu sein und im Falle des Falles die Verunreinigung zu beseitigen.