Sicherheit geht vor: Eppsteiner Bahnübergänge sollen geprüft werden


Nach tragischen und tödlichen Vorfällen in Kriftel, entlang der Schnellbahnlinie 2, möchten auch die Burgstädter eine Prüfung der Sicherheit an den beiden in Eppstein vorhandenen höhengleichen Bahnübergängen. Der Antrag sieht vor, die Deutsche Bahn AG aufzufordern, die Sicherheit zu prüfen und eine umfassende Gefährdungsbeurteilung für alle Verkehrsteilnehmer vorzulegen, insbesondere auch für Seh- und Gehbehinderte, Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Fußgängerinnen und Fußgänger. Dabei soll die Deutsche Bahn AG alle notwendigen Maßnahmen aufzeigen, um die Sicherheit weiter zu erhöhen.


Im Stadtgebiet von Eppstein gibt es zahlreiche Bahnunterführungen und Bahnüberführungen. Diese sind als grundsätzlich sicher einzustufen, da die verschiedenen Verkehrsmittel und Verkehrsteilnehmer nicht auf gleicher Höhe kreuzen. In der Gemarkung sind jedoch auch zwei höhengleiche Kreuzungen von Bahnlinien mit Straßen vorhanden. Ein solcher höhengleicher Bahnübergang befindet sich in der Straße Am Stadtbahnhof im Bereich des Stadtbahnhofes Eppstein. Hier kreuzen verschiedene Bahnlinien, darunter die Schnellbahnlinie 2 (Niedernhausen-Dietzenbach) und die Line des Regionalbahn 22 (Frankfurt-Limburg), ebenso teilweise Güterverkehre (Domodossola [Italien]-Limburg). Vor allem in Richtung Frankfurt fahrende Züge kommen erst unmittelbar vor dem Übergang aus dem Tunnel und können deshalb optisch und akustisch erst sehr spät wahrgenommen werden. Der andere höhengleiche Bahnübergang befindet sich in der Gemarkung Bremthal auf der Landesstraße 3028, angrenzend an den Kreuzungsbereich Am Wellinger/Bremthaler Weg (bereits zur Gemarkung der Landeshauptstadt Wiesbaden, Stadtteil Auringen, gehörend). Hier kreuzt die Hessische Landesbahn, Regionalbahn 21 (Niedernhausen-Wiesbaden). Im Anhang wird eine Übersicht übermittelt.

Beide Bahnübergänge sind jeweils nur mit Halbschranken versehen. Vollschranken sind nicht vorhanden. Deshalb soll die straßenseitige Sicherung der beiden Bahnübergänge einer Überprüfung unterzogen werden. Die Prüfung müsse dabei unter besonderer Beachtung der Belange der nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer erfolgen.