- Rathaus & Politik
- Verwaltung
- Aktuelles
- Politik
- Service
- Stadt Eppstein - Ihr Arbeitgeber
- Frauen und Gleichstellung
- Leben in Eppstein
- Kultur & Tourismus
- Wirtschaft
Lebendige, attraktive Städte brauchen lebenswerte öffentliche Räume. Gerade die Straßen und Plätze mit ihren vielfältigen Funktionen sind das Gesicht und Rückgrat der Städte. Sie prägen Lebensqualität und Urbanität. Sie beeinflussen ganz entscheidend, ob Menschen gerne in ihrer Stadt leben. Ein wesentliches Instrument zum Erreichen dieses Ziels ist ein stadt- und umweltverträgliches Geschwindigkeitsniveau im Kfz-Verkehr - auch auf den Hauptverkehrsstraßen. Bei der Anordnung von Höchstgeschwindigkeiten sind den Städten und Kommunen sehr enge Grenzen gesetzt. Die im Juli 2021 von den Städten Aachen, Augsburg, Freiburg, Hannover, Leipzig, Münster und Ulm gegründete Initiative setzt sich deshalb gegenüber dem Bund dafür ein, dass die Kommunen selbst darüber entscheiden dürfen, wann und wo welche Geschwindigkeiten angeordnet werden – zielgerichtet, flexibel und ortsbezogen. Die Initiative, die bereits von rund 350 Städten und Gemeinden deutschlandweit unterzeichnet wurde, setzt sich dafür ein, dass Kommunen rechtlich mehr Handlungsmöglichkeiten erhalten, was die Anordnung von Höchstgeschwindigkeiten betrifft. Ein stadtverträgliches Geschwindigkeitsniveau des Kfz-Verkehrs erhöht nicht nur die Verkehrssicherheit auf den Straßen, sondern schafft darüber hinaus saubere Luft und sorgt für weniger Lärm, was wiederum die Lebens- und Aufenthaltsqualität erhöht. Es geht um Wahlfreiheit und um kommunale Eigenverantwortung.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Eppstein hat in der Sitzung vor Weihnachten beschlossen, der Initiative beizutreten. Aktuell gäbe e vor allem in der Bezirksstraße in Niederjosbach Beschwerden über Lärmbelästigungen durch hohe Geschwindigkeit. Dort gilt noch ein Tempolimit von 50 Stundenkilometern. „Leider gelingt es nicht, die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu verringern“, so Bürgermeister Alexander Simon. Weil die Bezirksstraße eine Landesstraße ist, entscheidet das Land Hessen letztendlich darüber und ist vorliegend dagegen, die Geschwindigkeit zu reduzieren. „In den Rathäusern weiß man doch am besten, was vor Ort lost ist,“ so der Bürgermeister. Aus seiner Sicht sollte deshalb die Kompetenz zum Festlegen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit vor Ort liegen und nicht in Wiesbaden oder in Berlin.
Die Initiative fordert den Bund auf, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Kommunen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts anordnen können, wo sie es für notwendig halten. Derzeit legt der §45 der Straßenverkehrsordnung - ein Bundesgesetz - fest, dass Tempo 30 nur bei konkreten Gefährdungen bzw. vor sozialen Einrichtungen wie beispielsweise Kitas und Schulen angeordnet werden kann.
Weitere Informationen zur Initiative gibt es hier: www.lebenswerte-staedte.de