Überwiegend zufrieden – Messtafeln erfüllen Zweck


Die Anzeigetafeln können nicht zur Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten genutzt werden, sie sollen ausschließlich der Verkehrserziehung dienen und Verkehrsteilnehmer sensibilisieren. Die vorliegenden Messergebnisse sind Orientierungswerte. Bei der Betrachtung der Werte wird in drei Kategorien unterschieden:

  • Einhaltung der vorgegebenen Höchstgeschwindigkeit (30er-Bereich <= 30 km/h)
  • Grenzwert (30er-Bereich bis 40 km/h; Betrachtung des unteren Grenzwertes 31-35 Km/h und des oberen Grenzwertes 36-40 km/h),
  • Erhebliche Überschreitungen (30er Bereich <= 40 km/h). 

Der Fachbereich Sicherheit & Ordnung wird an ausgewählten Stellen mit geeigneter Messtechnik Geschwindigkeitsüberwachungen durchführen. Die Ortsbeiräte waren aufgerufen fünf Messstellen als Wunschstandorte zu melden. „Die Messtafeln erfüllen den gewünschten Zweck“, so Bürgermeister Alexander Simon. Eine überhöht angezeigte Geschwindigkeit führt regelmäßig zum sofortigen Bremsen. Das Fehlverhalten ist optisch erkennbar, auch für Fußgänger und nachfahrende Fahrzeuge. Dabei entstehe vielfach ein „schlechtes Gewissen“.

 Auswertung der Messstellen