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Die Stadt Eppstein hat sich erneut rechtzeitig und „inhaltsstark“ mit einem 19-seitigen Schriftsatz auch bei diesem Verfahrensschritt eingebracht. Bereits bei der ersten Offenlegung und Beteiligungsphase hatte die Stadt Eppstein viele Einwendungen und auch Verbesserungsvorschläge eingebracht.
Die meisten der Änderungsvorschläge der Stadt für eine kleinräumige Verschwenkung der Trasse müssen im laufenden Verfahren gar nicht mehr geprüft werden. Die Bundesregierung hatte festgelegt, dass neue Trassen nur maximal 200 Meter von Bestandstrassen verlegt werden dürfen. Der Trassenkorridor war im vorherigen Verfahren auf 1.000 Meter festgelegt. „Mehrere Jahre Arbeit: umsonst“. Auch die seitens der Stadt dann hilfsweise die neuen Abstandsgrenzen einhaltenden Alternativen will der Betreiber ablehnen. „Alle Belange werden höher gewichtet als der Mensch, das ist erschreckend,“ so Bürgermeister Alexander Simon. Die hohe Lebens-, Aufenthalts- und Wohnqualität in grüner Umgebung bei sehr guter Erreichbarkeit der Metropolregion werde nicht beachtet. Besonders bemerkenswert: der Mast, der in der Eppsteiner Gemarkung am nächsten zur Wohnbebauung steht, soll erhöht werden. Ein Mast wird um 7,5 Meter auf dann 69,77 Meter erhöht, ein anderer Mast wird um 10 Meter auf dann 62,89 Meter erhöht. Der von der Stadt Eppstein beauftragte Rechtsanwalt führt hierzu aus: „Seine Höhe entspricht derjenigen eines mehr als 20-stöckigen Hochhauses.“ Aus Sicht der Stadt Eppstein greift das Vorhaben in den Bebauungsplan ein und verunmöglicht, jedenfalls aber verkompliziert seine Umsetzung weiter.
Im Wesentlichen hat die Stadt Eppstein die bereits die aus dem ersten Schriftsatz bekannte Argumentation erneut vorgetragen.