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Die normale Nutzung der städtischen Räume ist für Vereine kostenfrei, anders sieht es aus, wenn Vereine ganze Häuser oder Räume angemietet haben und dort deren Geschäftsstelle, Proberäume oder Lagerräume untergebracht sind.
Der Magistrat hatte bereits im Sommer 2020 eine Kulanzregelung für Vereine beschlossen. Für die Zeit der kompletten Schließung der öffentlichen Gebäude und dem Entfall der Nutzungsmöglichkeit der vermieteten Räume im Zeitraum der Lockdowns, wurden die Mieten zurückerstattet.
Der Magistrat hatte zudem beschlossen, die Nutzungsentschädigung für von Vereinen genutzten Räumlichkeiten in städtischen Gebäuden ab November 2020 bis zur erneuten normalen Nutzungsmöglichkeit zu minimieren. Betroffene Vereine zahlen seitdem nur etwa ein Drittel der eigentlich vereinbarten Kosten.
Durch den Entfall verschiedener bundes- und landesrechtlichen Regelungen ist es zu diversen Lockerungen gekommen. „Im Hinblick auf einen effektiven Pandemieschutz wollen wir für die Vereine Anreize schaffen, sich auch außerhalb ihres angemieteten Raumes zu treffen“, so Bürgermeister Alexander Simon und Erste Stadträtin Sabine Bergold. Um diesen Anreiz nicht zu nehmen, soll die bisherige Regelung zur Verminderung der Zahlungen über das komplette Jahr 2022 gelten. Von 2020 bis 2022 verzichtete die Stadt damit auf Einnahmen in Höhe von rund 9.000 Euro.