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Zwischen diesen beiden Stadtteilen besteht bislang eine solche Verbindung noch nicht. Zwar gibt es Verbindungswege durch den Wald, diese werden aber nicht den Anforderungen an einen modernen und gut ausgebauten verkehrssicheren Rad- und Gehweg, der nicht nur zu Naherholungszwecken genutzt werden soll, gerecht.
Der Magistrat der Stadt Eppstein hat in seiner Sitzung Ende März der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Land Hessen und der Stadt Eppstein zur Planung der Wegeverbindung zugestimmt. Die Zuständigkeit liegt, weil es sich um eine Bundesstraße handelt, beim Land Hessen und dort bei der Landesstraßenbaubehörde Hessen Mobil.
Um handlungsfähig zu sein stellte die Stadtverordnetenversammlung Gelder für die Planung wie folgt bereit: im Jahr 2021 und im Jahr 2022 wurden jeweils 75.000 Euro bereitgestellt. Bis zum Jahr 2025 werden weitere 500.000 Euro seitens der Stadt zur Verfügung gestellt. Die Stadt erhält das Geld vom Land Hessen zurück. Die Verwaltungsvereinbarung regelt aber nicht nur die Kostentragung und Vorfinanzierung. Die Stadt hatte darum gebeten, einen externen Projektsteuerer für diese Maßnahme beauftragen zu dürfen. Damit ist das Land nun einverstanden und wird auch die in diesem Zusammenhang anfallende Kosten übernehmen.
„Aufgrund der Komplexität und des außerordentlich großen Personalaufwandes soll ein Projektsteuerer mit der Wahrnehmung der Aufgaben betraut werden, der den Fachbereich Tiefbau & Bauhof im Rathaus unterstützt“, heißt es aus dem Rathaus. Grundlage des Vertrages sind das Bundesfernstraßengesetz und die sonst für Hessen Mobil geltenden Vorschriften und Richtlinien.
Nach der Verwaltungsvereinbarung wird die Stadt sämtliche Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung) bis 5 (Ausführungsplanung) übernehmen und die Kosten für Ingenieurbüros, Fachplanungen, Vermessung, naturschutzrechtliche Planungen und Fachgutachten vorfinanzieren. Auch die Schaffung des Baurechts und der Grunderwerb obliegt der Stadt Eppstein und wird vollumfänglich erstattet.
Die Stadt hatte bereits alle Grundstücke im Abschnitt von der Straße Am Herrngarten bis zum Tunnelportal im Amstertal erworben. Im Rahmen der Planung wird die Stadt alle von der Planung betroffenen Träger öffentlicher Belange und Privatpersonen anhören.