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Aus gegebenem Anlass bittet die Stadt Eppstein daher, bei der Anlieferung auf dem Wertstoffhof folgendes Verfahren zu beachten: Die Anlieferer müssen ihren Wohnsitz durch Vorlage ihrer Ausweispapiere nachweisen.
Die Mitarbeiter des Wertstoffhofes sind berechtigt, bei Nichtvorlage der Ausweispapiere die Annahme des Abfalls zu verweigern. Die Anmeldung beim Personal des Wertstoffhofes ist zwingend erforderlich, um zu verhindern, dass Bürger von außerhalb, die nicht die Grundgebühr Müll in Eppstein zahlen, ebenfalls den Eppsteiner Wertstoffhof nutzen.
Die Stadt Eppstein bittet außerdem darum, nur die obere Einfahrt zu verwenden, damit ein ordentliches Ein- und Ausfahren gewährleistet werden kann. Um Wartezeiten zu vermeiden, muss der Abfall nach den Abfallarten vorsortiert sein. Außerdem dürfen die vorgegebenen Liefermengen nicht überschritten werden.
Die Stadt Eppstein bittet um Verständnis und Beachtung.