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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Eppstein hat beschlossen, eine Anfrage der Nachbargemeinde Niedernhausen zur möglichen gemeinsamen Entwicklung einer Fläche positiv zu beantworten. Dabei wurde die Beschlussvorlage aus dem Magistrat in der Vorbesprechung als Antrag aller in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen erweitert.
Der Regionalplan Südhessen weist in der Gemarkung Oberjosbach der Gemeinde Niedernhausen mit der Fläche 2-359 eine Windvorrangfläche aus. Die Stadt Eppstein ist hier zum Großteil Eigentümerin der Fläche, die insgesamt ist 163.000 Quadratmeter groß ist. Bislang galt die Devise, dass die Fläche nicht gegen den Willen der Nachbargemeinde und der dortigen Bürgerschaft entwickelt wird. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Niedernhausen hatte in einer Sitzung Ende Mai beschlossen, eine Machbarkeitsstudie zur Entwicklung der Flächen in Auftrag zu geben. Damit wurde eine vorherige ablehnende Beschlussfassung aufgehoben. Es ist nun beschlossen, bei der Erstellung der durch die Gemeinde Niedernhausen vorzunehmenden Prüfung und Erstellung der Machbarkeitsstudie umsetzungsorientiert mitzuwirken und zu der angefragten grundsätzlichen Bereitschaft zur Entwicklung dieses Vorranggebietes zur Nutzung der Windenergie in Kooperation mit der Gemeinde Niedernhausen eine positive Rückmeldung zu geben. Zudem wurde der Magistrat der Stadt Eppstein beauftragt, mögliche Betreibermodelle vorzustellen.
Die Windvorrangfläche liegt zwischen Oberjosbach, Niedernhausen, Oberseelbach und Lenzhahn und ist mehrere Kilometer vom Eppsteiner Stadtteil Ehlhalten entfernt.