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Die Bürgerinnen und Bürger von Niedernhausen entscheiden in einer Abstimmung am Tag der Landtagswahl am 8. Oktober auch darüber, ob die Gemeinde Niedernhausen mehrere Flächen im Gemeindegebiet für Windenergie nutzen soll. Der Stadt Eppstein gehören weite Teile einer der drei Flächen. Die Eppsteiner Politik erklärte sich bereits im Sommer 2022 grundsätzlich mit einer Entwicklung einverstanden und gab ein positives Signal in die Nachbarstadt. Um dies zu festigen und um zu signalisieren, dass sich die Stadt Eppstein eine Verwirklichung der Fläche in Niedernhausen vorstellen kann, ist in Eppstein ein weiterer Beschluss geplant. Soll beschlossen werden, im Falle eines befürwortenden Votums der Bürgerschaft der Gemeinde Niedernhausen, die Fläche in Kooperation mit der Gemeinde Niedernhausen entwickeln zu wollen. „Jetzt gilt es, das Votum am 8. Oktober abzuwarten“, so Bürgermeister Alexander Simon. Eppstein ist damit die erste Kommune im Main-Taunus-Kreis, die einen Entwicklungswillen für eine konkrete Fläche fasst.
Durch den Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien des Regionalplans Südhessen / Regionalen Flächennutzungsplans wird die Windenergienutzung innerhalb von festgelegten Vorranggebieten gebündelt. Außerhalb dieser Vorranggebiete werden keine neuen Anlagen genehmigt. Der Teilplan Erneuerbare Energien des Regionalen Flächennutzungsplans sieht keine Windvorrangflächen auf den Gemarkungen der Stadt Eppstein vor. Der Regionalplan Südhessen weißt für die Gemarkung Oberjosbach der Gemeinde Niedernhausen mit der Fläche 2-359 eine Windvorrangfläche aus. Die Stadt Eppstein ist Eigentümerin dieser Fläche bzw. eines großen Teils hiervon.
Die Gemeinde Niedernhausen hatte sich nach einer Beschlussfassung in der Gemeindevertretung in der Sitzung am 25.05.2022 an die Stadt Eppstein mit der Frage gewendet, ob Interesse an einer Entwicklung der Windvorrangfläche besteht. Es sollte die Position der jeweiligen kommunalen Waldeigentümer und des Eigentümers HessenForst zur möglichen Projektierung von Windkraftanlagen geklärt werden. In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Eppstein vom 07.07.2022 wurde in Bezug auf das Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie Nr. 2-359 eine Grundsatzbeschlussfassung getroffen. Entsprechend der dort erfolgten Beschlussfassung hatte es eine positive Rückmeldung zu der angefragten grundsätzlichen Bereitschaft der Stadt Eppstein zur Entwicklung dieses Vorranggebietes in Kooperation mit der Gemeinde Niedernhausen gegeben.
In der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Niedernhausen am 22.03.2023 wurde beschlossen, eine Grundsatzentscheidung zur Entwicklung mehrerer Windvorrangflächen, hierunter auch die Fläche 2-359, an die Bürgerschaft der Gemeinde Niedernhausen zu delegieren. Als Vertreterbegehren nach § 8 b Absatz 1 Satz 2 Halbsatz 1 HGO kann die Gemeindevertretung anstelle einer eigenen Entscheidung die Durchführung eines Bürgerentscheids beschließen. Hierzu soll in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Niedernhausen ein Umsetzungskonzept zur Durchführung eines solchen Vertreterbegehrens / Bürgerentscheids vorgelegt werden, um den Bürgerentscheid am Termin der Landtagswal am 08.10.2023 durchführen zu können. Neben der Fläche 2-359 geht es um die Umsetzung der Fläche 2-384a in Kooperation mit der Stadt Idstein und HessenForst und um die Fläche 2-385, die im Alleineigentum der Gemeinde Niedernhausen steht.