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Die Stadt Eppstein ist hier in Teilen Eigentümerin der Flächen, auch wenn diese gar nicht in Eppstein liegen. Die Kommunen Niedernhausen, Idstein und Eppstein hatten sich darauf verständigt, den Windpark gemeinsam zu entwickeln. Das Auswahlverfahren unterliegt keinerlei gesetzlicher Ausschreibungspflicht. Die Kommunen haben die Angebotsfrist zur Einreichung von Angeboten festgelegt auf den 6. März 2025 um 15 Uhr. Die Angebote sind im versiegelten Umschlag und digital zu senden an: Gemeinde Niedernhausen, z. H. Martin Stappel, Wilrijkplatz, 65527 Niedernhausen. Die zur Angebotseinreichung notwendigen Unterlagen können bei Herrn Martin Stappel, Umweltbeauftragter der Gemeinde Niedernhausen, Telefon: (0 61 27) 903-129, E-Mail: martin.stappel@niedernhausen.de unverbindlich und kostenlos angefordert werden. Herr Stappel steht ab 20. Januar 2025 für Anfragen und eventuellen Rückfragen bzgl. des Verfahrens zur Verfügung.