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Im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt wird der Sachstandsbericht Nr. 7 und Sachstandsbericht Nr. 8 vorgelegt. Außerdem wird über das aktuell stattfindende Interessenbekundungsverfahren informiert. Die Kommunen Niedernhausen, Eppstein und Idstein haben sich zusammengeschlossen, um einen Windpark auf der Gemarkung Niedernhausen zu entwickeln. Begleitet werden die Kommunen dabei von einem renommierten Büro auf dem Sektor Windenergie.
Sowohl die Stadt Eppstein als auch die Stadt Eppstein sind Eigentümerinnen von Flächen in der Gemarkung Niedernhausen. Die Gemeinde Niedernhausen ist ebenso Eigentümerin. Auch das Land Hessen ist in Teilen Eigentümer. Im Regionalplan Südhessen sind die Bereiche als Windvorranggebiet ausgewiesen.
„Der Bewertungskatalog mit Auswahlkriterien für das Interessenbekundungsverfahren wurde einvernehmlich in den Kommunalparlamenten der drei Kommunen Ende 2024 beschlossen,“ berichtet Bürgermeister Alexander Simon von einer guten und vertrauensvollen Zusammenarbeit und dankt in diesem Zusammenhang der Gemeinde Niedernhausen für die Federführung bei diesem Großprojekt. Noch bis zum 6. März läuft das aktuelle Interessenbekundungsverfahren. Hierüber soll ein Projektentwickler ausgewählt werden. Die Kommunen haben sich einen straffen Zeitplan gegeben: im April und im Mai soll es die Gespräche mit den Interessenten geben. Hierfür wurde eine Verhandlungsgruppe gebildet. Als nächster Meilenstein steht dann im Sommer 2025 die politische Beschlussfassung zur Auswahl eines Projektentwicklungsunternehmens an. Die Genehmigungsphase, die sich hieran wiederum anschließt wird auf aktuell zwei bis drei Jahre geschätzt. Nach der Erteilung eines Genehmigungsbescheides wird die Bauzeit auf bis zu ein Jahr angenommen. „Die Stadt Eppstein geht mit gutem Beispiel voran und wird die erste Kommune im Main-Taunus-Kreis sein, die ein Windparkprojekt initiiert, auch wenn dieses außerhalb unseres eigentlichen Stadtgebietes liegt“, so Bürgermeister Alexander Simon abschließend.