- Rathaus & Politik
- Verwaltung
- Aktuelles
- Politik
- Service
- Stadt Eppstein - Ihr Arbeitgeber
- Frauen und Gleichstellung
- Leben in Eppstein
- Kultur & Tourismus
- Wirtschaft
Laut Grundgesetz Art. 3, Abs. 2 sind Männer und Frauen gleichberechtigt. "Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin".
Um dies in Hessen zu verwirklichen, wurde das Hessische Gleichberechtigungsgesetz (HGIG) verabschiedet. Ziel ist, die Chancengleichheit von Männern und Frauen im familiären Bereich, im politischen und gesellschaftlichen Leben sowie in den Medien in allen hessischen Gemeinden zu verwirklichen und bestehende Benachteiligungen abzubauen. Dem Verfassungsauftrag haben sich hessische Städte und Gemeinden in der hessischen Gemeindeordnung (HGO) verpflichtet.
Trotz der rechtlichen Gleichstellung sind Frauen auch heute noch in mancher Hinsicht benachteiligt
Benachteiligungen aufzudecken und Lösungswege zu suchen ist die Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten.
Die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Eppstein bietet Unterstützung bei der Suche nach Rat und Hilfe an. Viele Informationen über Beratungseinrichtungen, Weiterbildungsmöglichkeiten, Hilfe bei häuslicher Gewalt, Familienberatung und Beratung speziell für Männer finden Sie hier.
Stadträtin Gabriele Sutor ist die externe Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Eppstein.
Sie können jederzeit per E-Mail einen Termin vereinbaren.
Frauen helfen Frauen Main-Taunus-Kreis e.V.
Frauenhaus Beratung in Hessen
Hilfe bei sexueller Gewalt an Jungen und Mädchen
Männerberatung im Main-Taunus-Kreis
Menschenrechte für die Frau e.V.
LAG Frauenbüros in Hessen