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Das Organ der Verwaltung ist der Magistrat. Dieser bereitet die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vor und führt sie aus. Er erledigt im Rahmen der bereitstehenden Mittel die laufende Verwaltung der Stadt und hat außerdem die Aufgabe, Angelegenheiten zu regeln, die ihm vom Gesetzgeber (Bundestag oder Landtag) übertragen worden sind. Hierzu tagt der Magistrat der Burgstadt Eppstein in der Regel einmal in der Woche. Die Sitzungen sind nicht öffentlich.
Der Magistrat besteht derzeit aus dem Bürgermeister, der Ersten Stadträtin sowie weiteren zehn ehrenamtlich tätigen Stadträtinnen und Stadträten. Der Bürgermeister wird von den Bürgerinnen und Bürgern für die Dauer von sechs Jahren direkt gewählt. Die Stadtverordnetenversammlung wählt den Ersten Stadtrat. Die ehrenamtlichen Stadträtinnen und Stadträte werden von ihr für die Dauer der eigenen Amtszeit – also für 5 Jahre – gewählt.
Der Magistrat setzt sich wie folgt zusammen:
CDU - 4 Sitze
SPD – 1 Sitz
FWG – 2 Sitz
GRÜNE – 2 Sitze
FDP – 1 Sitz