Ortsgerichte

Ortsgerichte

In Hessen verfügt jede Kommune über ein Ortsgericht.

Die Stadt Eppstein gliedert sich in fünf Ortsgerichtsbezirke, die den Stadtteilen entsprechen. Die örtliche Zuständigkeit der Ortsgerichte ist auf die Gemarkung der Stadtteile begrenzt.

Jedes Ortsgericht besteht aus einer Ortsgerichtsvorsteherin bzw. einem Ortsgerichtsvorsteher und mindestens vier Ortsgerichtsschöffen. Je nach Aufgabe müssen aber nicht alle Mitglieder des Ortsgerichts tätig werden.
Die Ortsgerichtsmitglieder werden durch eine Abstimmung der Stadtverordentenversammlung der Stadt Eppstein bestimmt und von dem Präsidenten des Amtsgerichts ernannt.

Die Ortsgerichte bieten als Hilfsbehörden der Justiz den Bürgern eine Fülle von Service-Leistungen:

Gegen eine vergleichsweise geringe Gebühr sind Unterschrifts- und Abschriftenbeglaubigungen zu erhalten, was regelmäßig dem Ortsgerichtsvorsteher obliegt. Besonderheiten einer Beglaubigung des Ortsgerichts ist, dass es eine "öffentliche Beglaubigung" ist. Diese besondere Form einer schriftlich niedergelegten Willenserklärung ist für bestimmte Rechtsgeschäfte gesetzlich vorgeschrieben. Erteilung der Sterbefallanzeige an das Amtsgericht: Der Ortsgerichtsvorsteher erteilt über den Sterbefall von Personen, die in dem Bezirk des Ortsgerichts ihren letzten Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt gehabt haben, eine Sterbefallanzeige. Das Ortsgericht kann bei der Festsetzung und Erhaltung von Grundstücksgrenzen mitwirken. Schätzungen: Das Ortsgericht wird auf Antrag eines Beteiligten oder auf Ersuchen einer Behörde den Wert von Grundstücken, beweglichen Sachen, Nutzungen eines Grundstücks, Rechten an einem Grundstück sowie Früchten, die von dem Boden noch nicht getrennt sind, schätzen. Sicherung des Nachlasses: Der Ortsgerichtsvorsteher soll bis zur Annahme der Erbschaft die zur Sicherung des Nachlasses notwendigen Maßnahmen treffen, wenn hierzu ein Bedürfnis besteht, die Erben unbekannt sind oder ungewiss ist, ob die Erben die Erbschaft angenommen haben.

Die Ortsnähe und die besondere Sachkunde der Ortsgerichte sowie die Tatsache das mehrere Mitglieder sich zu einem Ergebnis zusammen finden müssen, bietet die Gewähr, dass das Ortsgericht zu sachlich angemessenen Ergebnissen gelangt. Der Gebührenaufwand ist dabei verhältnismäßig gering, verglichen mit einem Sachverständigengutachten.

Das Ortsgericht spricht aber keine Urteile - auch wenn der Name es vermuten lässt.
Es ist nicht identisch mit dem Schiedsamt und hiervon zu unterscheiden.


  • Ortsgericht I - Eppstein

    Ortsgerichtsvorsteher

    Hans Rudolf Roth

    Kurmainzer Str. 12

    65817 Eppstein

    +49 6198 5744791


    Stellvertreter

    Peter Arnold

    Hintergasse 14

    65817 Eppstein

    +49 6198 7070


    Sprechstunde nach Vereinbarung

  • Ortsgericht II - Eppstein-Bremthal

    Ortsgerichtsvorsteher

    Matthias Dinges

    Freiherr-vom-Stein-Str. 1

    65817 Eppstein

    +49 6198 1695


    Stellvertreter

    Thomas Köhler

    Am Vogelgesang 8

    65817 Eppstein


    Sprechstunde 

    Mittwoch   18-19 Uhr nach telefonischer Vereinbarung

  •  Ortsgericht III - Eppstein-Ehlhalten   

    Ortsgerichtsvorsteher

    Bertold Gruber

    Schloßborner Str. 5

    65817 Eppstein

    +49 6198 7269


    Stellvertreter

    Joachim Racky

    +49 6198 34628


    Sprechstunde nach Vereinbarung

  • Ortsgericht IV - Eppstein-Niederjosbach

    Ortsgerichtsvorsteher

    Hans-Joachim Jungels

    Obergasse 5

    65817 Eppstein

    +49 6198 1767

    +49 163 9275984


    Stellvertreter

    Wolfgang Jungels

    Eppsteiner Str. 37

    65817 Eppstein

    +49 6198 33339


    Sprechstunden und -orte werden telefonisch mit dem Ortsgerichtsvorsteher vereinbart

  •  Ortsgericht V - Eppstein-Vockenhausen

    Ortsgerichtsvorsteher

    Norbert Röske

    Rossertweg 4a

    65817 Eppstein

    +49 6198 501801

    +49 170 8552605


    Stellvertreter

    Rainer Ickstadt

    Bergstr. 15a

    65817 Eppstein

    +49 175 1826262


    Sprechstunde nach Vereinbarung