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In Hessen verfügt jede Kommune über ein Ortsgericht.
Die Stadt Eppstein gliedert sich in fünf Ortsgerichtsbezirke, die den Stadtteilen entsprechen. Die örtliche Zuständigkeit der Ortsgerichte ist auf die Gemarkung der Stadtteile begrenzt.
Jedes Ortsgericht besteht aus einer Ortsgerichtsvorsteherin bzw. einem Ortsgerichtsvorsteher und mindestens vier Ortsgerichtsschöffen. Je nach Aufgabe müssen aber nicht alle Mitglieder des Ortsgerichts tätig werden.
Die Ortsgerichtsmitglieder werden durch eine Abstimmung der Stadtverordentenversammlung der Stadt Eppstein bestimmt und von dem Präsidenten des Amtsgerichts ernannt.
Die Ortsgerichte bieten als Hilfsbehörden der Justiz den Bürgern eine Fülle von Service-Leistungen:
Gegen eine vergleichsweise geringe Gebühr sind Unterschrifts- und Abschriftenbeglaubigungen zu erhalten, was regelmäßig dem Ortsgerichtsvorsteher obliegt. Besonderheiten einer Beglaubigung des Ortsgerichts ist, dass es eine "öffentliche Beglaubigung" ist. Diese besondere Form einer schriftlich niedergelegten Willenserklärung ist für bestimmte Rechtsgeschäfte gesetzlich vorgeschrieben. Erteilung der Sterbefallanzeige an das Amtsgericht: Der Ortsgerichtsvorsteher erteilt über den Sterbefall von Personen, die in dem Bezirk des Ortsgerichts ihren letzten Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt gehabt haben, eine Sterbefallanzeige. Das Ortsgericht kann bei der Festsetzung und Erhaltung von Grundstücksgrenzen mitwirken. Schätzungen: Das Ortsgericht wird auf Antrag eines Beteiligten oder auf Ersuchen einer Behörde den Wert von Grundstücken, beweglichen Sachen, Nutzungen eines Grundstücks, Rechten an einem Grundstück sowie Früchten, die von dem Boden noch nicht getrennt sind, schätzen. Sicherung des Nachlasses: Der Ortsgerichtsvorsteher soll bis zur Annahme der Erbschaft die zur Sicherung des Nachlasses notwendigen Maßnahmen treffen, wenn hierzu ein Bedürfnis besteht, die Erben unbekannt sind oder ungewiss ist, ob die Erben die Erbschaft angenommen haben.
Die Ortsnähe und die besondere Sachkunde der Ortsgerichte sowie die Tatsache das mehrere Mitglieder sich zu einem Ergebnis zusammen finden müssen, bietet die Gewähr, dass das Ortsgericht zu sachlich angemessenen Ergebnissen gelangt. Der Gebührenaufwand ist dabei verhältnismäßig gering, verglichen mit einem Sachverständigengutachten.
Das Ortsgericht spricht aber keine Urteile - auch wenn der Name es vermuten lässt.
Es ist nicht identisch mit dem Schiedsamt und hiervon zu unterscheiden.
Sprechstunde nach Vereinbarung
Sprechstunde
Mittwoch 18-19 Uhr nach telefonischer Vereinbarung
Ortsgerichtsvorsteher
Bertold Gruber
Schloßborner Str. 5
Sprechstunde nach Vereinbarung
Ortsgerichtsvorsteher
Hans-Joachim Jungels
Obergasse 5
Sprechstunden und -orte werden telefonisch mit dem Ortsgerichtsvorsteher vereinbart
Sprechstunde nach Vereinbarung