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Das Parlament der Burgstadt Eppstein, die Stadtverordnetenversammlung, besteht aus 37 Stadtverordneten. Sie wird, wie auch die Ortsbeiräte und der Ausländerbeirat, alle fünf Jahre gewählt und ist das oberste Organ der Stadt. Die Beschlüsse, die die Stadtverordnetenversammlung trifft, sind für den Magistrat verpflichtend.
Die Sitze der einzelnen Fraktionen in der Eppsteiner Stadtverordnetenversammlung setzen sich wie folgt zusammen:
Die vorbereitenden Beschlüsse werden in folgenden Fachausschüssen gefasst: Haupt- und Finanzausschuss, Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt sowie den Sozial- und Kulturausschuss.
Die Ausschüsse setzen sich nach dem Stärkeverhältnis der jeweiligen Fraktionen zusammen.
Fraktionsvorsitzender
stv. Stadtverordnetenvorsteherin
Fraktionsvorsitzender
Fraktionsvorsitzender,
stv. Stadtverordnetenvorsteher
Fraktionsvorsitzender
stv. Stadtverordnetenvorsteher
Fraktionsvorsitzender